Hochseilgarten

Aktuelles zum Hochseilgarten - Demonstration am 23.09.2008

alex 20. September 2008

Informationsbrief der Dorfgemeinschaft Eikamp e.V.:

Eine wenig erfreuliche Entscheidung wurde im Planungsausschuss der Gemeinde Odenthal gefällt, denn obwohl über 200 Bedenken aus der Bevölkerung und Behörden gegen den geplanten Hochseilgarten in Eikamp bei der Gemeinde eingegangen waren, gab der Planungsausschuss mit großer Mehrheit grünes Licht für das Projekt.
Im Vorfeld waren schon über 1000 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt und der Politik vorgelegt worden. Wie man allerdings an dem Abstimmungsergebnis sieht, lassen sich die Politiker trotz des großen Widerstandes seitens der eigenen Bevölkerung, nicht von ihrem Vorhaben abbringen. Der Tourismus soll in Odenthal angekurbelt werden und dies zu Lasten der Bevölkerung und seinem „noch“ hohem Gut: Der Natur!
Warum sind die Menschen in Eikamp gegen den Hochseilgarten? Das hat einen ganz besonderen Grund. Hier steht nicht die Angst vor dem „Fremden“, die Lärmbelästigung oder der Wertverlust der Häuser im Vordergrund, wie es immer wieder so gerne von bestimmten Seiten dargestellt wird, sondern der Ort für den geplanten Freizeitpark liegt mitten in der Natur, in einem idyllisch gelegenem Buchenkuppelwald mit tief eingeschnittenen Siefen, die teilweise unter Naturschutz stehen. Der Ort ist eine Perle im Bergischen Land, an dessen Anblick sich viele Wanderer am Wochenende erfreuen, wenn sie den Wanderweg A4 vom Wanderparkplatz Eikamp in Richtung Oberscheid einschlagen.
Viele Tiere und Pflanzen finden hier Rückzugsmöglichkeiten und können hier ungestört wachsen und leben. Der geplante Hochseilgarten bedeutet einen gewaltigen Eingriff in das vorhandene Ökosystem. Es müssen u.a. neue Parkplätze gebaut, Wege angelegt und Bäume für die Kletterplattformen angebohrt werden, um die nötige Infrastruktur zu schaffen.
Der Planungsausschuss hat diesen Veränderungen zugestimmt, ohne die Einwände des Landschaftsbeirates oder der Unteren Landschaftsbehörde zu berücksichtigen. Zudem lag ein Gutachten einer bundesweit anerkannten Fledermausexpertin vor, die alleine bei einer Begehung des Gebietes drei verschiedene Arten von Fledermäusen (Zwergfledermaus, Frasenfledermaus und Bartfledermaus) dort nachweisen konnte.
Doch vom Planungsausschussvorsitzenden wird dem Plenum suggeriert, dass die vorliegenden Gutachten durchweg positiv für die Entscheidungsfindung des geplanten Hochseilgarten sein sollen.
Die Dorfgemeinschaft Eikamp fordert genauso wie der Landschaftsbeirat, dass die Umweltgutachten (u.a. die faunistische Untersuchung) über den Zeitraum von mindestens einem Jahr durchgeführt werden, um ein genaues Bild der hier vorkommenden Arten zu bekommen. Warum gibt man den Experten nicht diese Zeit? Hier geht es doch um die Bewahrung unserer Natur und daher sollte schon im allgemeinen Interesse genau hingeschaut werden! Also warum die Eile mit der Abstimmung im Planungsausschuss?
Zum Glück appellierten wenigstens die „Grünen“ Politiker und ein aufgeschlossener SPD Politiker an die Ratsmitglieder in Odenthal, ihre Entscheidung pro Hochseilgarten doch noch einmal zu überdenken.
Am 23.09.08 findet die nächste Gemeinderatssitzung um 17.00 Uhr im Forum des Schulzentrums in Odenthal statt und es bleibt zu hoffen, dass tatsächlich der Rat zu einer anderen Meinung kommt und die Bedenken der Eikamper Bevölkerung ernst nimmt! Der Treffpunkt zur Demonstration gegen den Bau des Hochseilgartens in Eikamp ist um 16.30 Uhr am Herzogenhof in Odenthal. Alle Menschen aus Odenthal und weiterer Umgebung, die das Projekt ebenfalls nicht befürworten, sind zur Demonstration eingeladen!

Weitere Infos bei Kai Dehler, Oberscheid 8, 51519 Odenthal, Tel.: 02207/847661, E-mail: kai.dehler@web.de

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Einschätzung zur Fledermausfauna in Odenthal Eikamp, vom 21.08.2008

alex 20. September 2008

Projekt: „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Odenthal-Oberscheid”, hier - Einschätzung zur Fledermausfauna mit ergänzenden Untersuchungen zu Baumhöhlen und zum Herbstaspekt 

Auftraggeber:

Bürgerinitiative Eikamp

Herr Kai Dehler

Oberscheid 8

51517 Odenthal

 Erstellt von:

 Dipl.-Biol. Mechtild Höller

Reuterstraße 55

51375 Leverkusen

Telefon: 0214 / 54283

e-Mail: me.hoeller@t-online.de

 Inhaltsangabe

 1. Anlass und Fragestellung            Seite 1

 2. Vorgehensweise und Methoden   Seite 1

3. Ergebnisse        Seite 3

3.1    Artbeschreibung der nachgewiesenen Fledermäuse und Vorkommen im Untersuchungsgebiet Seite 4

3.3   Fledermaus-Teilhabitate   Seite 7

4. Zusammenfassung   Seite 9

5.  Literatur  Seite 10

 

Deutscher Name   Wissenschaftlicher Name   RL  

NRW 1999

 

 

 

RL  

Rheinland 1999

 

 

 

RL  

BRD 1998

 

 

 

„besonders geschützt”  

 

„streng geschützt”  

 

Zwergfledermaus  Pipistrellus pipistrellus   *N   *N   *   +   IV  
Große / Kleine Bartfledermaus  Myotis brandtii / Myotis mystacinus 

 

 

2 / 3   2 / 2   2 / 3   +   IV  
Fransenfledermaus  Myotis nattereri   3   2   3   +   IV  
Großer Abendsegler  Nyctalus noctula   I   I   3   +   IV  
Myotis spec.  Myotis spec.   entfällt   entfällt   entfällt   +   IV  

+„besonders geschützt” nach BArtSchV, § 1

IV„streng geschützt” laut Anhang IV der FFH-Richtlinie

RL Rote Liste

2 stark gefährdet

3 gefährdet

I gefährdete wandernde Tierart

*N ungefährdet abhängig von Naturschutzmaßnahmen

* derzeit nicht gefährdet.

 Wetterdaten:

12. 08. 2008

20.30 Uhr: T = 20,0 °C, Rel. LF = 73 %

22.45 Uhr: T = 8,5 °C, Rel. LF = 80 %

Leicht bewölkt

 20. 08. 2008 

19.00 Uhr: T = 15,6 °C, Rel. LF = 55 %

21.00 Uhr: T = 14,5 °C, Rel. LF = 63 % klar

3.1 Artbeschreibung der nachgewiesenen Fledermäuse und Vorkommen im Untersuchungsgebiet

 Zwergfledermaus

 Biologie und Lebensraum:

Die Zwergfledermaus ist die in Europa wohl häufigste Fledermausart. Die Zwergfledermaus gilt als „Hausfledermaus”, siedelt in Dörfern und Städten mit Parks und Gärten. Im Sommer bevorzugt sie enge spaltenartige Quartiere in/an Gebäuden. Winterquartiere befinden sich meist oberirdisch in tiefen Gebäudespalten, zwischen Gestein und Holzstapeln. Die Weibchen beziehen im April/Mai sog. Wochenstuben (Fortpflanzungsquartiere), sie werfen im Juni/Juli meist 2 Junge. Mitte/Ende Juli lösen sich die Wochenstuben auf. Territoriale Männchen besetzen ab August Paarungsquartiere. Zwergfledermäuse jagen vegetationsnahe ab der frühen Dämmerung bis zum frühen Morgen (SCHOBER & GRIMMBERGER 1998, TAAKE & VIERHAUS 2004).

 Nachweise im Untersuchungsgebiet:

Bei der Untersuchung am 12. 08. 2008 konnten mittels Sicht- und Detektorbeobachtung zwei jagende Zwergfledermäuse im Buchenwald Kramerbusch, über der nach Westen angrenzenden Weide, an den Bachuferwäldern des Oberscheider Baches, auf der Straße Oberscheid und im Hausgarten der Familie Dehler nachgewiesen werden. Im Wäldchen Kramerbusch jagten die Zwergfledermäuse ab 21 Uhr. Quartiere könnten sich in dem ehemaligen Wohngebäude und/oder der Scheune, die beide Einschlüpfe aufweisen (Höller 2007), befinden.

Bei der Untersuchung am 20. 09. 2008 konnte drei Zwergfledermäuse in der frühen Dämmerung beobachtet werden. Die Tiere jagten an den südwestlichen Waldrand des Buchenkuppenwaldes und konnten dort längere Zeit beobachtet werden. Später wurden an allen Waldrändern und im Bereich der Wege im Buchenwald jagende Zwergfledermäuse beobachtet.

 Nachweise in der Region:

Zwergfledermäuse gehören zu den häufigsten Arten im Rheinland (ROER 1993) und im Rheinisch-Bergischen-Kreis (LANUF 2008).

 Große / Kleine Bartfledermaus -

Bei der Jagd sind die beiden Arten anhand ihrer Laute nicht zu unterscheiden. Netzfänge waren nicht vorgesehen, deswegen wird in der vorliegenden Arbeit von Bartfledermaus spec. gesprochen.

 Biologie und Lebensraum:

 Bartfledermäuse gelten als Waldfledermäuse. Die große Bartfledermaus ist stärker an Wald und Gewässer gebunden als die Kleine Bartfledermaus. Letztere kommt auch in Parks und Siedlungen vor. Sommerquartiere beider Arten können in Spalten an Gebäuden, hinter abgelöster Baumrinde, in Baumhöhlen und Fledermauskästen sein. Sie überwintern meist in Höhlen (SCHOBER & GRIMMBERGER 1998, TUPINIER 2001, TUPINIER & AELLEN 2001). Die Wochenstubenzeit dauert von April/Mai bis Ende Juli. Sie jagen ab der späten Dämmerung. Bartfledermäuse nutzen linienförmige Strukturen zur Orientierung bei Anflug und Jagd (Waldwege, Waldränder) und jagen bevorzugt in geringer Höhe an der Vegetation (Waldwege, Hecken, Alleen).

 Nachweise im Untersuchungsgebiet:

Bei der Untersuchung am 12. 08. 2008 konnten mittels Sicht- und Detektorbeobachtung je eine Bartfledermaus spec. im Buchenwald Kramerbusch, über der nach Westen exponierten Weide und an den Bachuferwäldern des Oberscheider Baches nachgewiesen werden. Im Wäldchen Kramerbusch und über der angrenzenden Weide konnte eine Bartfledermaus ab 21.20 Uhr beobachtet werden. Ein Quartier könnte sich in dem ehemaligen Wohngebäude und/oder der Scheune, die beide Einschlüpfe aufweisen (HÖLLER 2007), befinden.

 Bei der Untersuchung am 20. 09. 2008 konnte eine jagende Bartfledermaus spec. am südwestlichen Waldrand des Buchenkuppenwaldes beobachtet werden.

 Nachweise in der Region:

Nachweise für Bartfledermäuse liegen für den Rheinisch-Bergischen-Kreis vor (eigene unveröffentlichte Gutachten, LANUF 2008).

 Fransenfledermaus -

 Biologie und Lebensraum:

 Fransenfledermäuse gehören zu den mittelgroßen Arten. Sie nutzen Baumhöhlen, Spalten im Inneren von Gebäuden, auch Viehställe als Sommerquartiere, sie überwintern in Höhlen und Stollen. Fransenfledermäuse sind ortstreu, wandern meist unter 60 km zwischen Sommer- und Winterquartieren. Die Wochenstubenzeit dauert von April/Mai bis Mitte/Ende Juli. Fransenfledermäuse jagen ab der späten Dämmerung. Sie fliegen und jagen strukturgebunden (Hecken, Waldränder) auch über Wiesen. Bei den Überflügen von den Quartieren nutzen die Tiere linienförmige Strukturen zur Orientierung (SCHOBER & GRIMMBERGER 1998, TOPÁL 2001).

 Nachweise im Untersuchungsgebiet:

Bei der Untersuchung am 12. 08. 2008 konnte mittels Sicht- und Detektorbeobachtung der Nachweis einer jagende Fransenfledermaus an den Bachuferwäldern des Oberscheider Baches und im Hausgarten der Familie Dehler erbracht werden.

 Regionale Vorkommen:

In der Kölner Bucht gibt es große Verbreitungslücken für Fransenfledermäuse, Nachweise liegen für den Rheinisch-Bergischen-Kreis vor. (LANUF 2008).

 Großer Abendsegler - Nyctalus noctula

Biologie und Lebensraum

Der Große Abendsegler, einer der größten einheimischen Arten, kommt in ganz Europa außer Irland, Schottland und Nordskandinavien vor (GEBHARD 1997, SCHOBER & GRIMMBERGER 1998). Sommerquartiere (Wochenstuben) befinden sich in Baumhöhlen, in Fledermauskästen und an/in Gebäuden. Zum Überwintern suchen Abendsegler tiefe Baumhöhlen, aber auch Spalten an Bauwerken und Hohlräume in Brücken auf. Große Abendsegler gehören zu den weitwandernden Arten. Teile der Populationen wandern im Frühling von Südwest nach Nordost, im Spätsommer umgekehrt (GEBHARD & BOGDANOWICZ 2004). Wochenstuben bestehen aus 15 und mehr Weibchen. Die Männchen besetzen im Spätsommer Paarungsquartiere und locken mit arttypischen Balzrufen die Weibchen dorthin. Abendsegler beginnen früh mit der Jagd. Sie jagen im freien Luftraum, etwa in Baumwipfelhöhe in Flusstälern, über Gewässern, über Bäumen, Waldlichtungen, auch über Offenlandbereichen (Viehweiden) (GEBHARD & BOGDANOWICZ 2004). Zur Beute gehören Fluginsekten, meist Zweiflügler (Diptera) wie Zuckmücken, Köcherfliegen, Käfer (Coleoptera) und Schmetterlinge (Lepidoptera).

 Gefährdung und Schutz:

 In der Roten Liste NRW (FELDMANN et al. 1999) gilt der Große Abendsegler als „gefährdete wandernde Tierart”, die Rote Liste BRD (BOYE et al. 1998) stuft den Großen Abendsegler als „gefährdet” ein. Abendsegler sind gemäß FFH-Richtlinie, Anh. IV (92/43/EWG) „streng geschützt” und nach Anl. 1, Sp. 2 BArtSchV „besonders geschützt”. Als Hauptursache der Gefährdung gilt der Verlust von geeigneten Quartierbäumen durch Fällung alter Bäume mit Baumhöhlen. Der Quartiermangel kann teilweise durch Fledermauskästen ausgeglichen werden.

 Nachweise im Untersuchungsgebiet:

Am 20. 09. 2008 konnten ab 19.15 Uhr Balzlaute des Großen Abendseglers im Bereich des Buchenwaldes gehört werden. Von 19.45 bis 20.30 Uhr jagten 5 Abendseglern Uhr über der Weide, die nördlich an den Buchenwald Kramerbusch angrenzt.

 Regionale Vorkommen:

 Große Abendsegler treten in NRW hauptsächlich zur Zugzeit und im Winter auf. Mehrere Balz- und Winterquartiere und drei Wochenstuben sind für das Rheinland bekannt (LANUF 2008). Nachweise des Großen Abendseglers liegen für den Rheinisch-Bergischen-Kreis vor (eigene unveröffentliche Gutachten).

Myotis spec.

 Wenn wie im vorliegenden Fall Fledermäuse nur kurz am Beobachtungsort verweilen oder diesen durchfliegen, gelingt insbesondere bei Arten der Gattung Myotis, dazu gehören z.B. Wasser-, Fransen- und Bartfledermäuse, die Artbestimmung nicht. Es wird dann von Myotis spec. gesprochen.

 Nachweise im Untersuchungsgebiet:

bei der Untersuchung am 12. 08. 2008 wurden einzelne, durchfliegende, nicht determinierte Myotisarten im Buchenwäldchen Kramerbusch, an den Bachuferwäldern des Oberscheider Baches und im Hausgarten der Familie Dehler beobachtet.

 3.3Fledermaus-Teilhabitate

 Fledermäuse sind für ihr Überleben auf eine Vielzahl von Teillebensräumen angewiesen. Sie benötigen Sommer- und Winterquartiere sowie nahrungsreiche Jagdhabitate. Daneben nutzen einige Arten, wie z.B. Bart- und Fransenfledermäuse für ihre Transferflüge zwischen Quartieren und Jagdhabitaten linienförmige Strukturen (Flugstraßen) wie Hecken, Feldgehölze, Waldränder (LIMPENS 1993; SIMON et al. 2004).

Exemplarisch wurden fledermausrelevante Landschaftsstrukturen in der Planfläche betrachtet.

 Jagdhabitate und Flugstraßen

Das Buchenwäldchen Kramerbusch wird als Jagdhabitat von Bart- und Zwergfledermäusen genutzt. Die Waldränder dienen als Leitstruktur (Flugstraße) für diese Arten und eine nicht determinierte Myotisart.

5 Abendsegler nutzten am 20. 09. 2008 die nördlich an den Buchenkuppelwald angrenzende Weide als Jagdhabitat.

An den Bachuferwäldern des Oberscheider Baches jagen Fransen-, Bart- und Zwergfledermäuse. Zudem werden die linienförmigen Strukturen der Bachuferwälder als Leitlinie (Flugstraße) von Zwergfledermäusen und einer nicht determinierten Myotisart genutzt.

Im Hausgarten der Familie Dehler konnte der Nachweise von jagenden Zwerg- und Fransenfledermäusen erbracht werden.

 Fledermaus-Quartiere

Gebäude wie höhlentragende Bäume auf der Kuppe Kramerbusch bieten potenzielle Quartiere für die nachgewiesenen Fledermausarten (HÖLLER 2007). Ein direkter Quartiernachweis in den potenziellen Quartieren gelang bei der einmaligen Begehung nicht. Eine Besiedlung des ehemaligen Wohnhauses, der Scheune und der Baumhöhlen in den Buchen in Kramerbusch durch Fledermäuse lässt sich nach der einmalig Begehung am 12. 08. 2008 nicht ausschließen. 

Untersuchung der Baumhöhlen in den Rotbuchen Kramerbusch und den Obsthochstämmen

 Während der Begehung am 20. 09. 2008 erfolgte die Begutachtung der Baumhöhlen im Buchenkuppenwald Kramerbusch und in Obsthochstämme von außen auf indirekte Hinweise (Fledermaus-Kotballen, Urinstreifen) zu Fledermäusen. Zusätzlich wurden die Baumhöhlen und Spalten mit einem Endoskop von innen auf Fledermausbesatz untersucht und Material aus dem Höhleninneren zur Untersuchung auf Fledermaus-Kotballen entnommen.

Nachweise zu einer Fledermausbesiedlung konnte mit den o.g. Untersuchungen nicht erbracht werden. Einige Baumhöhlen wurden wegen der Höhe, in der sie sich befinden, nicht untersucht und konnten daher nicht beurteilt werden. Dazu sind Sicherungsvorkehrungen notwendig, die im Rahmen dieser Untersuchung nicht eingeplant waren.

Balzrufe des Großen Abendseglers wurden bei der anschließenden Ausflugbeobachtung gehört. Große Abendsegler rufen soweit bekannt ist von einem festen Platz (Baum) aus (Limpens 2005).

Einige der Höhlen sind auf Grund ihrer Beschaffenheit als Fledermaussommer-, Fledermauspaarungs- und/oder Fledermauszwischenquartier geeignet (Höller 2007). Einige Höhle in Stammfüßen der Rotbuchen erscheinen aufgrund der Dicke der verbliebenen Baumwände als Fledermaus-Winterquartier geeignet.

 4.Zusammenfassung 

 Zur Einschätzung der Fledermausfauna im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Odenthal–Oberscheid wurde am 12. August eine Fledermauskartierung im Plangebiete durchgeführt. Hierbei konnten 3 Fledermausarten (Zwerg-, Bart- und Fransenfledermaus) sowie nicht determinierte Myotisarten nachgewiesen werden. Ein Vorkommen weitere Arten kann nach der einmaligen Begehung nicht ausgeschlossen werden und ist grundsätzlich möglich. Außer der Zwergfledermaus sind die nachgewiesenen Fledermausarten mit einem Gefährdungsstatus in den Roten Listen NRW, Rheinland und BRD aufgeführt. Alle Fledermausarten gehören gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG) zu den „streng geschützten Arten”(§ 10, BNatSchG) und sind nach der BArtSchV, § 1 „besonders geschützt”.

Als Nahrungshabitate fungieren der Buchenkuppenwald Kramerbusch, die Randbereiche der westlich an den Buchenwald angrenzenden Weide, die Bachuferwälder am Oberscheiderbach. Die Waldränder des Buchenkuppenwaldes und die Bachuferwälder am Oberscheiderbach werden von den nachgewiesenen Arten als Leitlinie (Flugstraße) genutzt.

Wie in der „Einschätzung des Plangebietes auf Habitatpotenziale in Bezug auf Fledermäuse” (HÖLLER 2007) dargelegt, bieten die ehemalige Scheune und das Wohnhaus im Kramerbusch Einschlüpfe und Quartiermöglichkeiten für die nachgewiesenen Bart- und Zwergfledermäuse. Des Weiteren könnten die Baumhöhlen im Buchenwald Kramerbusch als Fledermausquartier genutzt werden. Ein direkter Nachweis ausfliegender Tiere gelang bei der einmaligen Begehung nicht. Eine Besiedlung der potenziellen Quartiere durch Fledermäuse zu anderen Jahreszeiten kann nach der Begehung am 12. August 2008 nicht ausgeschlossen werden.

 Bei der ergänzenden Untersuchung am 20. 09. 2008 wurden 3 Zwergfledermäuse an den Waldrändern in der Nähe des ehemaligen Wohnhauses und der Scheune beobachtet. Diese Beobachtung legt nahe, dass die Tiere in Spaltenverstecken der genannten Gebäude ihre Quartiere haben. Die Untersuchung der Baumhöhlen von außen und innen erbrachte keinen Hinweis auf eine Fledermausbesiedlung. Jedoch konnten einige Baumhöhlen wegen ihrer hohen Lage am Baumstamm nicht untersucht werden. Gegen 19 Uhr konnten Balzrufe des Abendseglers im Bereich des Buchenkuppelwaldes gehört werden. Soweit bekannt ist, rufen Große Abendsegler von einem festen Platz (Baumhöhle) aus. Eine der Baumhöhlen könnte möglicherweise als Paarungsquartier des Abendseglers dienen. Ab 19.45 Uhr wurden über der Weide nördlich des Buchenkuppenwaldes 5 jagende Abendsegler beobachtet.

 Das Plangebiet bietet neben Jagdhabitaten (Waldränder, Obstwiese, Bachuferwälder), Leitstrukturen (Waldränder, Bachuferwälder) und Quartiere (Baumhöhlen, Spaltenverstecke an den Gebäuden) und somit wichtige Fledermaus-Teilhabitate. Möglicherweise treten bei Umsetzen der Planung Konflikte für Fledermäuse auf, die einen der Verbotstatbestand nach § 19 (3) BNatSchG, § 42 (1) BNatSchG oder Art. 12 (1) FFH-RL darstellen. Dieses und die Frage, ob die lokalen Populationen der nachgewiesenen Fledermausarten bei Umsetzung der Planung in einem günstigen Erhaltenzustand verbleiben, lassen sich lässt sich an dieser Stelle nicht abschließend beantworten. Dazu sind weitergehende Untersuchungen notwendig. 

5.Literatur

BOYE, P., HUTTERER, R. & HENKE, H. BfN (Hrsg.) (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands (Mammalia). - Schriftenr. für Landschaftspflege und Naturschutz, 55: 33-39, Bonn-Bad Godesberg.

 BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) v. 14.10.1999, Anlage 1 Spalte 3. Zuletzt geändert durch G. v. 25.3.2002.

FFH-RICHTLINIEN (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien): Richtlinien 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

GEBHARD, J. & W. BOGDANOWICZ (2004): Nyctalus noctula (Schreber, 1774) - Großer Abendsegler, in: Niethammer, J. & Krapp, F. (Hrsg.): Handbuch der Säugetiere Europas, Band 4, Fledertiere II, Aula Verlag.

GEBHARDT, J. (1997): Fledermäuse, Birkhäuser Verlag, Basel, Boston, Berlin.

GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG), vom 25. März 2002.

HÖLLER (2007): Projekt: „vorhabenbezogenen Bebauungsplan Odenthal–Oberscheid”, Einschätzung des Plangebietes auf Habitatpotenziale in Bezug auf Fledermäuse.

LANUF (2008): http://www.lanuv.nrw.de, letzter Zugriff 15. 08. 2008.

MESCHEDE, A. & HELLER, K.-G. - Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern. – Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2000): Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 66.

SCHOBER, W. & GRIMMBERGER, E. (1998): Die Fledermäuse Europas, Kennen, Bestimmen, Schützen, Franckh-Kosmos Verlag, Stuttgart:

 TAAKE, K.-H. & VIERHAUS, H. (2004): Pipistrellus pipistrellus

(Schreber, 1774) – Zwergfledermaus. In: NIETHAMMER, J. (†) & KRAPP, F. (Hrsg.): Handbuch der Säugetiere Europas, Band 4/II, Fledertiere (Teil II), Aula Verlag.

TOPÁL, G. (2001): Myotis nattereri

(Kuhl, 1818) – Fransenfledermaus. In: NIETHAMMER, J. (†) & KRAPP, F. (Hrsg.): Handbuch der Säugetiere Europas, Band 4/I, Fledertiere (Teil I), Aula Verlag.

TUPINIER, Y. (2001): Myotis brandtii

(Eversmann, 1845) – Große Bartfledermaus. In: NIETHAMMER, J. (†) & KRAPP, F. (Hrsg.): Handbuch der Säugetiere Europas, Band 4/I, Fledertiere (Teil I), Aula Verlag.

TUPINIER, Y & V. AELLEN (2001):

Myotis mystacinus (Kuhl, 1817) – Kleine Bartfledermaus. In: NIETHAMMER, J. (†) & KRAPP, F. (Hrsg.): Handbuch der Säugetiere Europas, Band 4/I, Fledertiere (Teil I), Aula Verlag.

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Bedenken gegen Hochseilgarten Odenthal Oberscheid, den 23.04.2008

alex 20. September 2008

Oberscheid, den 23.04.2008
Dorfgemeinschaft Eikamp e.V.
Oberscheid 8
51519 Odenthal
Betr.: Bedenken gegen Hochseilgarten Odenthal Oberscheid

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir als Dorfgemeinschaft Eikamp e.V. die im Folgenden aufgeführten
Anregungen und Bedenken gegen den Hochseilgarten in Odenthal Oberscheid vorbringen.
Diese Bedenken werden von den in Anlage 1 aufgeführten Personen mitgetragen.
Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken beziehen sich auf nachstehende
Schwerpunkte:

1. Generell Anmerkungen
2. Besucherzahl und Verweildauer
3. Verkehr
4. Parkplatz und Zuwegung
5. Sicherheit
6. Lärmbelästigung
7. Landschafts- und Naturschutz
8. Flora, Fauna und Artenschutz
9. Rückbaupflicht
10. Sonstige Bedenken

1. Generell Anmerkungen
Als erstes möchten wir Stellung beziehen zu der „Vorlage für die Sitzung des
Planungsausschusses vom 12.3.2008 in Odenthal“.
1.1. In der Vorlage wurden zu den in der „Öffentlichen Bürgebeteiligung vom 22.10.2007“
angebrachten Anregungen und Bedenken der Eikamper Bürger nur unzureichende
Begründungen und Argumente angeführt. Der Planer hat in seinen Stellungnahmen
fadenscheinige Argumente aufgebracht, nicht haltbare Annahmen getroffen und ist auf
wesentliche Punkte gar nicht konkret eingegangen. Zum Zeitpunkt des
Offenlegungsbeschlusses lagen das angesprochene Schallimmissionsgutachten und das
abschliessende faunistische Gutachten dem Planungsausschuss noch gar nicht vor.
Daher sind die Bedenken nicht ausreichend berücksichtigt und den Anregungen wurde nicht
ausreichend Rechnung getragen.
Die Offenlage hätte unter diesen Umständen nicht beschlossen werden dürfen.
Bedenken: Warum wurde das Verfahren bzw. der Beschluss zur Offenlage vorschnell
vorangetrieben, ohne konkret auf die Bedenken der Bürger eingegangen zu sein und alle
notwendigen Informationen berücksichtigt zu haben (da diese teilweise auch noch nicht
vorlagen, wie z.B. Gutachten Lärm, Faunistisches Gutachten, etc.).
1.2. Weiterhin ist es fraglich warum das Vorhaben nicht untersagt wird, obwohl mehr als 77%
der Eikamper Bürger (Ergebnis der Unterschriften Aktion im September/Oktober 2007)
gegen den Hochseilgarten sind.
1.3. Warum wird das Recht auf freie Entfaltung und Nutzung seines Grund und Bodens eines
einzelnen Grundbesitzers über das von 1000 Grundbesitzern in Eikamp gestellt? Durch den
Bau des Hochseilgartens wird der Wert der Grundstücke und Häuser in der Umgebung
sinken und es ist mit Mieterabwanderung zu rechnen. Dies hat einen massiven
Einkommens- und Wertverlust für die Eigentümer in Oberscheid, Eikamp und Kramerhof zur
Folge. Das Interesse eines einzelnen Bürgers auf Einkommenssteigerung durch einen
Gewerbebetrieb darf nicht zu Lasten anderer Bürger erfolgen, welche dadurch einen
Einkommensverlust realisieren.
1.4. Seitens der Betreiber wurde kein Businessplan vorgelegt. Wir bezweifeln die
Wirtschaftlichkeit bei den bisher genannten Zahlen (€ 800.000,00 Investitionen und
durchschnittlich 110 Besucher pro Tag). Warum wird dieses Vorhaben genehmigt, was zum
Scheitern verurteilt ist? Das Einzugsgebiet ist laut Betreiber der Kölner Raum. Es gibt in
Brühl den nächsten Klettergarten www.schwindelfrei-bruehl.de/. Dieser ist schneller zu
erreichen. Oberhausen ist über die Autobahn auch schnell von Köln aus zu erreichen. Einen
weiteren Hochseilgarten nahe Köln gibt es in St.Augustin Wer soll da noch 45 Minuten von
Köln nach Eikamp fahren.
Ohne die Vorlage einer entsprechende Wirtschaftlichkeitsanalyse darf das Vorhaben nicht
genehmigt werden.
Im Folgenden werden die Anregungen und Bedenken ausgeführt. Bestimmte Sachverhalte
müssen aus unserer Sicht im Rahmen des noch zu erstellenden „Durchführungsvertrages“
festgeschrieben werden (im Folgenden mit „Durchführungsvertrag“ gekennzeichnet). Bei zu
Widerhandlung müssen entsprechende Sanktionen gegen den Betreiber eingeleitet werden.

2. Besucherzahl und Verweildauer
2.1. Werktage
An normalen Werktagen ist von 100 - 150 Besuchern auszugehen. -> die Rede auf dem
ersten Infoabend war von max. 80, die Zahl ist eine reine Schätzung, welche nicht belegt
werden kann. Es können auch viel mehr Personen anreisen.
Wochenenden
An den Wochenenden und an Feiertagen ist mit bis zu 360 Besuchern pro Tag zu rechnen ->
die Rede war von max. 350, die Zahl ist eine reine Schätzung, welche nicht belegt werden
kann. Es können auch viel mehr Personen anreisen.
2.2. Buchbar sind Ganztages- und Halbtagestickets (8 bzw. 4 Stunden). Es war immer von
einer Verweildauer von 2,5 bis 4 Stunden die Rede. Warum auf einmal 8 Stunden? Wie
funktioniert das mit den 3 Kletterzyklen, in denen die Besucher geordnet anreisen sollen?
2.3. In der Regel werden die Tickets vorgebucht, nur freie Plätze können von
unangemeldeten Tagesgästen zugebucht werden. Solange die Ausnahme zugelassen wird,
kann nicht sichergestellt werden, dass max. 360 Besucher am Tag anreisen werden. Was
ist, wenn 600 Besucher anreisen und gleichzeitig klettern möchten? Das hat natürlich auf alle
“geplanten” Faktoren Einfluss, Autoverkehr, Lärm, Parkplatzgröße, etc….)
2.4. Was ist mit den Besuchern die nicht klettern können? Wo können diese parken?
2.5. Die Anlage soll bis auf ca. zweimonatige Auszeiten in der Schlechtwetterperiode
durchgehend genutzt werden -> am Infoabend war nur von April bis Oktober die Rede, d.h.
nur 7 Monate. Das bedeutet ca. 300 Tage im Jahr jeden Tag mindestens 9 Stunden
Lärmbelästigung für Mensch und Tier ohne Pause. Dies ist nicht tragbar.
2.6. Was ist wenn die geplante Kapazität nicht ausreicht? Werden dann weitere Parcours auf
den Wiesen gebaut? -> Es müssen Auflagen für die Begrenzung der Besucherzahlen in den
Durchführungsvertrag aufgenommen werden.
2.7. Folgende Tabelle verdeutlicht die Besucher und Verkehrszahlen:

Besucherfrequenz Odenthal Eikamp

2.8. Nachtklettern, oder sonstige Nachtveranstaltungen müssen per Durchführungsvertrag
verboten werden.
2.9. Die geplanten Öffnungszeiten 9-18 Uhr (= 9 Stunden) an ca. 300 Tagen im Jahr sind zu
lang. Die Anwohner haben hierdurch keinerlei Möglichkeiten sich abends und besonders an
Wochenenden zu erholen. Es müssen Ruhezeiten eingehalten werden. Die Öffnungszeiten
und die Ruhezeiten sind im Durchführungsvertrag festzuschreiben.

3. Verkehr
3.1. B 506 Wipperführter Strasse
Derzeit befahren ca.7000 Kfz pro Tag die B 506. Hier passieren heute schon viele Unfälle
(auch tödliche!). Die Anbindung an die Bundesstrassen oder Autobahn ist schlecht (A4 ca.15
Km, A1 ca.15 Km). Es gibt keine Anbindung an öffentlichen Nahverkehr aus Odenthal oder
Herkenrath, es gibt nur eine Busanbindung aus Bergisch Gladbach und Wipperfürth
Der Verkehr über B 506 wird ansteigen (Busse, Anliefer-LKWs, PKWs). Bei der fragwürdigen
Annahme, dass max. 360 Personen am Tag den Hochseilgarten besuchen und 2 Personen
in einem Auto anreisen, steigt der Verkehr um 180 Autos am Tag die jeweils hin und zurück
ber die B506 und auch die Schallemicher Strasse fahren müssen. Dies bedeutet eine
Zunahme auf der B506 um 5,3 Prozent pro Tag und auf der Schallemicher Strasse sogar um
40 % mehr Verkehr. Hiermit steigt auch die Unfallgefahr.
3.2. Schallemicher Strasse (Tempo 30 Zone)
Die Schallemicher Strasse ist jetzt schon überlastet mit derzeit ca. 1000 Kfz pro Tag.
In Zukunft werden zusätzlich 60 bis 80 Kfz (+16%) an Wochentagen bzw. 180 bis 200 Kfz
(+40%) an Wochenenden und Feiertagen über die Schallemicher Strasse zum
Hochseilgarten fahren.
3.2.1 Dies hat eine erhöhte Schallimmissionen (+ 3 dB) zur Folge. Was
3.2.2. Ortsfremde Besucher (von der B506 kommend) werden nicht auf die geforderte
Geschwindigkeit achten, was zu einer erhöhten Unfallgefahr durch parkende Autos und
querende Fußgänger (Kinder!!) führt
3.2.3 Die Gefahr steigt für die Kinder der Grundschule, des Kindergartens und der
weiterführenden Schulen wegen fehlender Ampeln an Schule und Kindergarten (Kinder
nutzen auch ausserhalb der Schulzeit die Spielmöglichkeiten und die Turnhalle hinter der
Schule). Wir fordern weitere verkehrsberühigende Massnahmen zum Schutze der Kinder
und Fussgänger.
3.2.4. Die Zufahrt über die Schallemicher Strasse (aus Odenthal kommend) ist viel zu eng
und sehr schlecht ausgebaut. Ortsfremde fahren auf der engen, kurvenreichen und
unübersichtlichen Strecke nicht angemessen. Hierdurch ergibt sich eine erhöhte Unfallgefahr
wegen der ortsfremden Besucher.
3.2.5. Busse können nur über die B 506 und anschliessend über die Schallemiecher Strasse
zu dem geplanten Parkplatz fahren. Dies birgt auf dem Teilstück Eikamp-Parkplatz ein
erhöhtes Unfallrisiko, da die Strasse nicht für Begegnungsverkehr zwischen Bussen und
PKW ausgelegt ist. Hier müssen Ausweichbuchten geschaffen werden.
(Durchführungsvertrag)
3.3. Kramerhof
3.3.1. Die Zufahrt über Kramerhof ist zu eng. Es muss 100% sichergestellt werden, dass die
Zufahrt zum Hochseilgarten über Kramerhof nicht möglich ist, nur Verbotsschilder sind nicht
ausreichend.
3.3.2. Es muss 100% sichergestellt werden, dass Parken in Kramerhof nur für Anlieger
möglich ist (nur Verbotsschilder sind nicht akzeptabel)
3.3.3. Die Zufahrt der Mitarbeiter, Betreiber, Rettungsfahrzeuge durch Kramerhof birgt ein
erhöhtes Unfallrisiko für die Einwohner insbesondere die Kinder. Eine Tempo 6 km/H Zone
mit Bodenwellen oder Umfahrungen muss eingerichtet.
3.4. Oberscheid
3.4.1. Die Zufahrt über Oberscheid ist zu eng. Es muss 100% sichergestellt werden, dass die
Zufahrt zum Hochseilgarten über Kramerhof nicht möglich ist, nur Verbotsschilder sind nicht
ausreichend.
3.4.2. Es muss 100% sichergestellt werden, dass Parken in Oberscheid nur für Anlieger
möglich ist (nur Verbotsschilder sind nicht akzeptabel)
3.4.3. Die Zufahrt der Mitarbeiter, Betreiber, Rettungsfahrzeuge durch Oberscheid birgt ein
erhöhtes Unfallrisiko an der Kreuzung und der Hofausfahrt in Oberscheid für die Einwohner
insbesondere die Kinder. Eine Tempo 6 km/H Zone mit Bodenwellen oder Umfahrungen
muss eingerichtet werden. Bisher wurde auf Eigeninitiative der Oberscheider Hindernisse
und ein “Tempo 30″ Schild aufgestellt.
Die Sicherheit der Einwohner und Kinder in Oberscheid ist nicht sichergestellt.

4. Parkplatz und Zuwegung
4.1 Parkplätze sind nicht ausreichend vorhanden. 78 Parkplätze sind zu wenig für maximale
Auslastung an Wochenenden und Feiertagen (die Rede ist von 360 Personen -> 180 bis 200
Kfz).
4.2. Der Wanderparkplatz in Eikamp wird auch von Besuchern des Hochseilgartens belegt
falls der geplante Parkplatz besetzt ist, dies ist nicht tragbar.
4.3. Der Parkplatz wird auch für Busse ausgerichtet sein (Anlage eines Wendeplatzes, PKWStellplätze
werden für vorangemeldete Busse gesperrt).
Wo können nicht angemeldete Busse wenden und parken wenn der Parkplatz voll ist?
Werden diese Besucher wieder abgewiesen? Oder wird auf den Parkplatz in Eikamp
verwiesen, wo anschliessend der Transfer wieder durch Oberscheid erfolgen kann, da man
die Karten ja schon am Parkplatz kaufen konnte.
4.4 Erhebliches Unfallrisiko entsteht auf der Schallemicher Strasse in dem Bereich des
Parkplatzes durch ein- und ausfahrende PKW und vor allem durch langsamen Bussen, da
hier Tempo 100 erlaubt ist, und die Parkplatzausfahrt (von Eikamp kommend) hinter einer
lang gezogenen, schlecht einsehbaren Linkskurve liegt. Besonders an Sonn- und
Feiertagen, wenn der meiste Besucherverkehr zu erwarten ist, fahren insbesondere
Motoradfahrer mit hoher Geschwindigkeit durch diese Kurve am Parkplatz vorbei.
4.5. Der Ticketverkauf erfolgt laut Planer nur hier am Parkplatz?
Das bedeutet, dass 1 Mitarbeiter hier den ganzen Tag vor Ort sein muss. Dies scheint
unrealistisch. Es muss im Durchführungsvertrag vorgeschrieben werden, dass Tickets nur
am Parkplatz verkauft werden dürfen.
4.6. An Dorfveranstaltungen (Maifest, Kirmes, Sportfest, etc.) wird es zu massiven Verkehrsund
Parkprobleme kommen.
4.7. Behindertenparkplätze sind auf der Anlage nicht vorgesehen. Was machen Familien mit
Behinderten? Dürfen die nicht in den Hochseilgarten? Dies widerspricht dem
Gleichstellungsgesetzt.
4.8. Die Zuwegung zum Hochseilgarten über die angedachte Brücke ist für Familien mit
Kinderwagen nicht zur Benutzung geeignet. Müssen diese dann den Umweg über
Oberscheid machen? Zumal soll die geplante Parkplatzvariante ja den Besucherstrom von
Oberscheid fernhalten. Dies wird hiermit nicht sichergestellt.
4.9. Diese Annahme des Betreibers, dass das Unfallrisiko in einem Klettergarten nur minimal
sei, ist haltlos und rein hypothetischer Art. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
Rettungsfahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit durch Oberscheid oder Kramerhof fahren
müssen. Auch wenn dies nur selten passiert. Daher sind Ausweichbuchten notwendig.

5. Sicherheit
5.1. Da der Hochseilgarten nicht eingezäunt ist müssen Sicherheitsvorkehrungen getroffen
werden, welche die Kinder und Jugendliche davon abhalten den Hochseilgarten außerhalb
der Öffnungszeiten auszuprobieren?
5.2. Wie wird die Brand- und Feuergefahr im Wald und auf den Zuwegen abgewendet?
(Durchführungsvertrag)
5.3. Wie wird das Rauchverbot im Wald und auf den Zuwegen umgesetzt und sichergestellt?
(Durchführungsvertrag)

6. Lärmbelästigung
Lärm entsteht durch die 40 prozentzige Zunahme des Verkehrs auf der Schallemicher
Strasse, durch die Seilrutschen und Kletteraktivitäten im Park, durch schreiende und
kreischende Kletterer. Durch die exponierte Lage wird der Schall extrem stark in die
umliegenden Wohngebiete übertragen “nur” 250 Meter entfernt.
TÜV Gutachten fraglich!!!
Die Seilrutsche ist zu laut, schreiende Kletterer-Seilrutsche darf nicht gebaut werden!!
Diese Annahme ist vielleicht auf der technischen Ebene relevant, aber die Kletterer werden
mit Gekreische und schrillen Rufen diese Seilrutschen benutzen, was zu einer massiven
Lärmbelästigung der Anwohner und der vorhandenen Tierwelt führt (Exponierte Lage mit
extremer Schallübertragung)
….wird noch ergänzt…

7. Landschafts- und Naturschutz
Der Standort ist aufgrund seiner Abgeschiedenheit, seiner herausragenden landschaftlichen
Schönheit ungeeignet. (Steile Hänge, typische Kuppelbewaldung, Wechsel von
charakteristischen Prägungen des Bergischen Landes wie Grünland, Laubwald, tief
eingeschnittene Siefen auf vergleichsweise beengtem Raum).
Die Landschaft erfährt eine völlige Veränderung durch eine untypische Nutzungsart in einem
Buchen- Kuppelwald. Der Wanderer und Naherholung Suchende möchte im Naturpark
Bergisches Land die Natur wie sie sich hier in besonders prägender und anschaulicher
Weise darstellt, erfahren und erleben können.
7.1. Das gewohnte erwartbare Landschaftsbild wird visuell durch den Klettergarten und die
weite Einsehbarkeit verletzt. Besonders durch die über die Wiese laufende 125 Meter Lange
Seilrutsche „Flying Fox“, den ebenfalls ausserhalb des Waldes verlaufenden „Flying Fox
Parcour“ und die ausserhalb des Waldes errichteten Team Parcours. Diese extreme
Veränderung bzw. Verschandelung des Landschaftsbildes muss untersagt werden. Diese
oben beschriebenen „vermeintlichen Attraktionen“ haben nichts mit einem Naturerlebnis, wie
es von den Betreibern beschrieben wird zu tun und dürfen daher nicht genehmigt werden.
7.2. Die Charakteristika und Besonderheiten des Standorts (Hochfläche und gleichzeitig
kühle feuchte Siefen) verleihen ihm eine höchste Bedeutung beispielsweise für
Fledermausvorkommen, sowie eine Vielzahl von Vogelarten, Insekten, Amphibien und
Reptilien. Der Aufschreckungs- und Vergrämungsgrad ist aufgrund der Abgeschiedenheit
des Gebiets und der ausgezeichneten Deckungs- und Fluchtmöglichkeiten zur Zeit
vergleichsweise gering.
7.3. Das abgelegene Gebiet, das von unter Naturschutz stehenden Bachläufen des
Gewässersystems Scherfbachtal gesäumt wird, verliert seine Funktion als Rückzugs- und
Brutgebiet für die Vogelwelt.
7.4. Die tägliche gewollte kontinuierliche Beunruhigung und Lärmbelästigung durch die
Besucher des Hochseilgartens wird sich negativ auf den vorhandenen Tierbestand
auswirken, insbesondere auf die Fledermausarten.
7.5. Altbäume bieten den Fledermäusen, Waldkäutzen und Spechten Schutzräume und
Nistmöglichkeiten. Zudem stellen sie für todholzbewohnende Insekten einen Lebensraum
dar.
7.6. Einige alte Buchen und Kirschbäume stellen für Wildbienen eine wichtige
Nahrungsquelle dar.
7.7. Eine natürliche Verjüngung des Buchenkuppelwaldes würde durch den regen
Besucherverkehr gestoppt werden.
….wird noch ergänzt…

8. Flora, Fauna und Artenschutz
8.1. Die Zoologische Bestandserhebung der Universität Duisburg-Essen liegt zur Zeit nur als
Entwurf vor. Die Beobachtung der Tiere im Rahmen einer faunistischen Untersuchung in der
Zeit von Oktober bis April/Mai reicht nicht aus, um die Auswirkungen der geplanten
Maßnahmen feststellen zu können. Notwendig ist eine Bearbeitungszeit von mindestens 2
Jahren. Mit einer Frühjahrsbegehung als Zusatz zu einer Herbstbegehung ist es an diesem
sensiblen Standort nicht getan.
Auf einer Fichte im östlichen Plangebiet wurde ein Greifvogelhorst festgestellt, der aller
Voraussicht nach einen Mäusebussard beheimatet. Zur Verifizierung dieser Einschätzung
sind jedoch weitere Untersuchungen im Frühjahr notwendig. -> 3 Milanpärchen sind hier
beheimatet
Fledermäuse wurden im Gebiet festgestellt; hinsichtlich der Arten und des potentiellen
Besatzes der Nistkästen sind ebenfalls im Frühjahr weitere Untersuchungen durchzuführen.
….wird noch ergänzt…

9. Rückbaupflicht
Was ist nach dem „Aus“ des Hochseilgartens? Es muß vertraglich festgelegt werden, dass
sämtliche Baumassnahmen (Parkplatz, Wege, Kanal, Parlplätze in Kramerhof, etc.)
zurückgebaut werden (Durchführungsvertrag).
Es darf auch keine andere Nutzung ermöglicht werden.
Der Betreiber hat für die Kosten des Rückbaus eine Bürgschaft zu hinterlegen, damit die
Kosten nicht dem Steuerzahler zu lasten gelegt werden.

10. Sonstige Bedenken
Wie verträgt es sich, dass ein Gewerbegebiet mit täglicher Nutzung in 10 Monaten direkt an
ein Naturschutzgebiet angrenzt?
Ein Hochseilgarten ist ein Gewerbe und muss als solches in ein Gewerbegebiet
Wertverlust der umliegenden Grundstücke und Häuser in Eikamp, Schallemich, Oberscheid
und Kramerhof!!
Einkommensverlust durch Mieterabwanderung!!! -> Mietwohnungen sind nicht mehr oder nur
zu geringeren Mieten zu vermieten!!
Warum soll der Hochseilgarten gerade in Oberscheid gebaut werden? Es gibt in der
Umgebung schon mehrere Hochseilgärten z.B. Tagungshotel Maria in der Aue,
Wermelskirchen, Brühl, Oberhausen, Köln, Lindlar Freilichtmuseum, etc.)
Dort stimmt die Infrastruktur im Gegensatz zu Oberscheid!
Minderung der Jagdpacht durch Abwanderung des Wildes
Was ist die rechtliche Grundlage, dass eine Privatperson auf dem eigene Grundstück eine
Attraktion errichten darf, welche die angrenzenden Nachbarn in Ihrer Privatsphäre stört und
auch deren Existenzgrundlage entzieht? (Lärmbelästigung, Mietausfall, Wertminderung von
Haus und Grundbesitz).
Warum werden den Investoren nicht bessere Alternativen in Odenthal aufgezeigt (z.B.
Märchenwald in Altenberg, etc.)?

Mit freundlichen Grüßen

Kai Dehler Johannes Kumpf
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender

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Karneval in Odenthal Eikamp vom 05.02.2008

alex 20. September 2008

Leserbrief zum Artikel vom 5.02.08: „Gemüse aus dem Hochseilgarten“.

Karneval 2008:

Der Artikel über den Eikamper Karnevalszug hat mich sehr verwundert und enttäuscht. Es ist richtig, dass die Eikamper den kleinsten Rosenmontagszug in der Region haben, er gehört aber auch zu den schönsten Zügen und lockt jedes Jahr viele Teilnehmer und Zuschauer nach Eikamp.
Im Kölner Stadt Anzeiger wurde jedoch hauptsächlich nur eine Gruppe mit ihrem Wagen hervorgehoben und deren Idee zum Titelthema gemacht. Alle anderen Karnevalswagen und Fußgruppen erschienen nur in einer Randnotiz.
Kommen wir nun zu dem von der Presse hochgelobten Zugwagen. Hierbei handelt es sich um den so genannten „Hochseilgarten- Express“! Die Investoren Isabella Neven DuMont und Stefan Vornhold nutzten die Möglichkeit über den Karnevalszug und die „eigene Presse“ für ihren noch nicht genehmigten und höchst umstrittenen Hochseilgarten zu werben. Das ist natürlich ihr gutes Recht und keiner kann es ihnen verwehren.
Was aber jeden Eikamper enttäuscht und zutiefst verletzt ist die Tatsache, dass Herr Michael Schmitter, erster Vorsitzende des Planungsausschusses der Gemeinde Odenthal, Ratsmitglied der CDU in Odenthal, gewählter Vertreter Eikamps und selbst Bürger von Eikamp, gemeinsam mit den beiden Investoren als Zugpersonal mitging. Er setzte sich für dieses Projekt ein, obwohl er weiß, dass 75 Prozent der Eikamper gegen den Hochseilgarten sind und dies mit ihrer Unterschrift (über 1000) zum Ausdruck gebracht haben.
Wie sollen wir diesem Mann noch weiter vertrauen, der von uns Bürgern gewählt wurde, damit er die Interessen von uns Eikampern vertritt. Im Planungsausschuss kann er über das Thema Hochseilgarten nicht mehr objektiv und sachlich entscheiden. Ist er nicht befangen in dieser Angelegenheit? Man fragt sich nur noch was die Investoren unserem Ortsvertreter geboten haben, dass er sich so vor ihren Karren spannen lässt.
Vielleicht kann er uns auch die Idee mit den auf dem Dach des Zugwagens angebrachten Rotmilan und Schwarzstorch erklären, die sich so schön über ein Seil bewegen ließen. So einfach soll wohl auch die Natur gesteuert werden. Wird hier der Naturschutz überhaupt noch ernst genommen? Wir Eikamper wollen diese Tierarten schützen. Ein Hochseilgarten in ihrem Gebiet würde diese seltenen Tierarten vertreiben. Ein Miteinander lässt sich nicht realisieren.
Die meisten Eikamper quittierten schon am Zugweg den „Hochseilgarten- Express“ mit Buh- Rufen und Abneigung. Herr Schmitter hat in unseren Augen durch diese Aktion als Kommunalpolitiker für Eikamp sehr wenig Gespür gezeigt.

Kai Dehler (Odenthal)

Oberscheid 8
51519 Odenthal
02207/847661
0176/20042399
kai.dehler@web.de

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Breite Front gegen Naturseilgarten , vom 13.11.2007

alex 20. September 2008

Landschaftsbeirat, Verwaltung und Forstbehörde haben “schwere Bedenken”

Bergische Landeszeitung Bericht

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