Monatsarchiv für April 2009

Bauarbeiten zum Hochseilgarten Oberscheid- Eikamp beginnen

kai 29. April 2009

Völlig unerwartet für viele Menschen, haben seit dem 15.04.09 die Bauarbeiten für den Hochseilgarten Oberscheid- Eikamp begonnen. Unerwartet darum, weil noch immer nicht die nötigen artenschutzrechtlichen Gutachten eingeholt wurden. Zur Baugenehmigung wurden von Seiten des Kreises und der Bezirksregierung Köln klare Auflagen gemacht:

Wörtlich heißt es in den Auflagen:

Es sind Bestandserfassungen und eine artenschutzrechtliche Überprüfung mindestens bei folgenden Arten erforderlich:

Mäusebussard (schwerpunktmäßig bez. eines Bruterfolgs im oder angrenzend vom Plangebiet),

Fransenfledermaus (schwerpunktmäßig bez. von Quartieren und regelmäßig genutzter oder quartiernaher Jagdgebiete im Plangebiet),

Bartfledermaus (schwerpunktmäßig bez. von Quartieren und regelmäßig genutzter oder quartiernaher Jagdgebiete im Plangebiet),

Großer Abendsegler (hier schwerpunktmäßig bez. von Paarungs- und anderen Quartieren sowie regelmäßig genutzter oder quartiernaher Jagdgebiete im Plangebiet).

Bei den Vogelarten ist hier besonders der Bruterfolg im betroffenen und angrenzenden Bereich schwerpunktmäßig zu erfassen.

Bei den Fledermausarten sind schwerpunktmäßig Quartiere und regelmäßig genutzte Jagdbereiche zu erfassen. Dabei muss besonders auf Wochenstuben und Paarungsquartiere geachtet werden. Auf die Hinweise für ein mögliches Paarungsquartier des Großen Abendseglers durch Frau Höller wird nochmals hingewiesen.

Methodik und Tiefe der Untersuchungen haben sich an den Vorgaben der LANUV NRW und den wissenschaftlichen Standards zu orientieren.

Mindestens 2 Begehungen (Schwerpunkt Fledermaus und Vögel) sind dem Mitarbeiter der Abteilung Artenschutz Herrn Knickmeier terminlich vorher anzukündigen, so dass eine Teilnahme möglich ist.

Weiter heißt es in der Auflage:

Die Baumaßnahmen sind bei den Artenschutz relevanten Funden kurzfristig abzubrechen und in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde der neuen Situation anzupassen.

Sollten die v.g. Bedingungen innerhalb der genannten Frist nicht oder nicht vollständig erfüllt werden, führt dies dazu, dass die Baugenehmigung rückwirkend unwirksam wird.

Je nach Ergebnis der im Jahre 2009 noch durchzuführenden Untersuchungen kann es zur Erforderlichkeit weiter verbindlicher Festsetzungen bzw. Maßnahmen oder zeitlichen und/ oder räumlichen Einschränkungen des genehmigten Vorhabens kommen. Hierauf wird nochmals ausdrücklich durch die Untere Landschaftsbehörde hingewiesen.

Die Dorfgemeinschaft Eikamp e.V. ist natürlich froh, dass für die Natur solche umfangreichen Auflagen erstellt wurden. Doch geht der Investor die Auflagen ehrlich an? Nein, denn die Bauarbeiten schreiten ungehindert fort, ohne Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt. Schon durch die baumpflegerischen Maßnahmen wurden Baumhöhlen professionell entfernt. Teilweise liegen diese Stämme noch auf dem Gelände herum! Die Podeste und Klettervorrichtungen werden  nun überall  an den Bäumen angebracht.  Bagger tragen auf der Wiese Erde für den zukünftigen  Parkplatz ab.  Wie kann man unter solchen Bedingungen vernünftige Artenschutzgutachten erstellen?

Muss der Hochseilgarten unbedingt schon in diesem Jahr eröffnet werden? Warum führt man die Artenschutzgutachten nicht erst vernünftig zu Ende?

Wir sind enttäuscht über die Vorgehensweise der Investoren und Betreiber  des Hochseilgartens und hoffen noch auf ein Wunder!

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