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Bedenken gegen Hochseilgarten Odenthal Oberscheid, den 23.04.2008

alex 20. September 2008

Oberscheid, den 23.04.2008
Dorfgemeinschaft Eikamp e.V.
Oberscheid 8
51519 Odenthal
Betr.: Bedenken gegen Hochseilgarten Odenthal Oberscheid

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir als Dorfgemeinschaft Eikamp e.V. die im Folgenden aufgeführten
Anregungen und Bedenken gegen den Hochseilgarten in Odenthal Oberscheid vorbringen.
Diese Bedenken werden von den in Anlage 1 aufgeführten Personen mitgetragen.
Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken beziehen sich auf nachstehende
Schwerpunkte:

1. Generell Anmerkungen
2. Besucherzahl und Verweildauer
3. Verkehr
4. Parkplatz und Zuwegung
5. Sicherheit
6. Lärmbelästigung
7. Landschafts- und Naturschutz
8. Flora, Fauna und Artenschutz
9. Rückbaupflicht
10. Sonstige Bedenken

1. Generell Anmerkungen
Als erstes möchten wir Stellung beziehen zu der „Vorlage für die Sitzung des
Planungsausschusses vom 12.3.2008 in Odenthal“.
1.1. In der Vorlage wurden zu den in der „Öffentlichen Bürgebeteiligung vom 22.10.2007“
angebrachten Anregungen und Bedenken der Eikamper Bürger nur unzureichende
Begründungen und Argumente angeführt. Der Planer hat in seinen Stellungnahmen
fadenscheinige Argumente aufgebracht, nicht haltbare Annahmen getroffen und ist auf
wesentliche Punkte gar nicht konkret eingegangen. Zum Zeitpunkt des
Offenlegungsbeschlusses lagen das angesprochene Schallimmissionsgutachten und das
abschliessende faunistische Gutachten dem Planungsausschuss noch gar nicht vor.
Daher sind die Bedenken nicht ausreichend berücksichtigt und den Anregungen wurde nicht
ausreichend Rechnung getragen.
Die Offenlage hätte unter diesen Umständen nicht beschlossen werden dürfen.
Bedenken: Warum wurde das Verfahren bzw. der Beschluss zur Offenlage vorschnell
vorangetrieben, ohne konkret auf die Bedenken der Bürger eingegangen zu sein und alle
notwendigen Informationen berücksichtigt zu haben (da diese teilweise auch noch nicht
vorlagen, wie z.B. Gutachten Lärm, Faunistisches Gutachten, etc.).
1.2. Weiterhin ist es fraglich warum das Vorhaben nicht untersagt wird, obwohl mehr als 77%
der Eikamper Bürger (Ergebnis der Unterschriften Aktion im September/Oktober 2007)
gegen den Hochseilgarten sind.
1.3. Warum wird das Recht auf freie Entfaltung und Nutzung seines Grund und Bodens eines
einzelnen Grundbesitzers über das von 1000 Grundbesitzern in Eikamp gestellt? Durch den
Bau des Hochseilgartens wird der Wert der Grundstücke und Häuser in der Umgebung
sinken und es ist mit Mieterabwanderung zu rechnen. Dies hat einen massiven
Einkommens- und Wertverlust für die Eigentümer in Oberscheid, Eikamp und Kramerhof zur
Folge. Das Interesse eines einzelnen Bürgers auf Einkommenssteigerung durch einen
Gewerbebetrieb darf nicht zu Lasten anderer Bürger erfolgen, welche dadurch einen
Einkommensverlust realisieren.
1.4. Seitens der Betreiber wurde kein Businessplan vorgelegt. Wir bezweifeln die
Wirtschaftlichkeit bei den bisher genannten Zahlen (€ 800.000,00 Investitionen und
durchschnittlich 110 Besucher pro Tag). Warum wird dieses Vorhaben genehmigt, was zum
Scheitern verurteilt ist? Das Einzugsgebiet ist laut Betreiber der Kölner Raum. Es gibt in
Brühl den nächsten Klettergarten www.schwindelfrei-bruehl.de/. Dieser ist schneller zu
erreichen. Oberhausen ist über die Autobahn auch schnell von Köln aus zu erreichen. Einen
weiteren Hochseilgarten nahe Köln gibt es in St.Augustin Wer soll da noch 45 Minuten von
Köln nach Eikamp fahren.
Ohne die Vorlage einer entsprechende Wirtschaftlichkeitsanalyse darf das Vorhaben nicht
genehmigt werden.
Im Folgenden werden die Anregungen und Bedenken ausgeführt. Bestimmte Sachverhalte
müssen aus unserer Sicht im Rahmen des noch zu erstellenden „Durchführungsvertrages“
festgeschrieben werden (im Folgenden mit „Durchführungsvertrag“ gekennzeichnet). Bei zu
Widerhandlung müssen entsprechende Sanktionen gegen den Betreiber eingeleitet werden.

2. Besucherzahl und Verweildauer
2.1. Werktage
An normalen Werktagen ist von 100 - 150 Besuchern auszugehen. -> die Rede auf dem
ersten Infoabend war von max. 80, die Zahl ist eine reine Schätzung, welche nicht belegt
werden kann. Es können auch viel mehr Personen anreisen.
Wochenenden
An den Wochenenden und an Feiertagen ist mit bis zu 360 Besuchern pro Tag zu rechnen ->
die Rede war von max. 350, die Zahl ist eine reine Schätzung, welche nicht belegt werden
kann. Es können auch viel mehr Personen anreisen.
2.2. Buchbar sind Ganztages- und Halbtagestickets (8 bzw. 4 Stunden). Es war immer von
einer Verweildauer von 2,5 bis 4 Stunden die Rede. Warum auf einmal 8 Stunden? Wie
funktioniert das mit den 3 Kletterzyklen, in denen die Besucher geordnet anreisen sollen?
2.3. In der Regel werden die Tickets vorgebucht, nur freie Plätze können von
unangemeldeten Tagesgästen zugebucht werden. Solange die Ausnahme zugelassen wird,
kann nicht sichergestellt werden, dass max. 360 Besucher am Tag anreisen werden. Was
ist, wenn 600 Besucher anreisen und gleichzeitig klettern möchten? Das hat natürlich auf alle
“geplanten” Faktoren Einfluss, Autoverkehr, Lärm, Parkplatzgröße, etc….)
2.4. Was ist mit den Besuchern die nicht klettern können? Wo können diese parken?
2.5. Die Anlage soll bis auf ca. zweimonatige Auszeiten in der Schlechtwetterperiode
durchgehend genutzt werden -> am Infoabend war nur von April bis Oktober die Rede, d.h.
nur 7 Monate. Das bedeutet ca. 300 Tage im Jahr jeden Tag mindestens 9 Stunden
Lärmbelästigung für Mensch und Tier ohne Pause. Dies ist nicht tragbar.
2.6. Was ist wenn die geplante Kapazität nicht ausreicht? Werden dann weitere Parcours auf
den Wiesen gebaut? -> Es müssen Auflagen für die Begrenzung der Besucherzahlen in den
Durchführungsvertrag aufgenommen werden.
2.7. Folgende Tabelle verdeutlicht die Besucher und Verkehrszahlen:

Besucherfrequenz Odenthal Eikamp

2.8. Nachtklettern, oder sonstige Nachtveranstaltungen müssen per Durchführungsvertrag
verboten werden.
2.9. Die geplanten Öffnungszeiten 9-18 Uhr (= 9 Stunden) an ca. 300 Tagen im Jahr sind zu
lang. Die Anwohner haben hierdurch keinerlei Möglichkeiten sich abends und besonders an
Wochenenden zu erholen. Es müssen Ruhezeiten eingehalten werden. Die Öffnungszeiten
und die Ruhezeiten sind im Durchführungsvertrag festzuschreiben.

3. Verkehr
3.1. B 506 Wipperführter Strasse
Derzeit befahren ca.7000 Kfz pro Tag die B 506. Hier passieren heute schon viele Unfälle
(auch tödliche!). Die Anbindung an die Bundesstrassen oder Autobahn ist schlecht (A4 ca.15
Km, A1 ca.15 Km). Es gibt keine Anbindung an öffentlichen Nahverkehr aus Odenthal oder
Herkenrath, es gibt nur eine Busanbindung aus Bergisch Gladbach und Wipperfürth
Der Verkehr über B 506 wird ansteigen (Busse, Anliefer-LKWs, PKWs). Bei der fragwürdigen
Annahme, dass max. 360 Personen am Tag den Hochseilgarten besuchen und 2 Personen
in einem Auto anreisen, steigt der Verkehr um 180 Autos am Tag die jeweils hin und zurück
ber die B506 und auch die Schallemicher Strasse fahren müssen. Dies bedeutet eine
Zunahme auf der B506 um 5,3 Prozent pro Tag und auf der Schallemicher Strasse sogar um
40 % mehr Verkehr. Hiermit steigt auch die Unfallgefahr.
3.2. Schallemicher Strasse (Tempo 30 Zone)
Die Schallemicher Strasse ist jetzt schon überlastet mit derzeit ca. 1000 Kfz pro Tag.
In Zukunft werden zusätzlich 60 bis 80 Kfz (+16%) an Wochentagen bzw. 180 bis 200 Kfz
(+40%) an Wochenenden und Feiertagen über die Schallemicher Strasse zum
Hochseilgarten fahren.
3.2.1 Dies hat eine erhöhte Schallimmissionen (+ 3 dB) zur Folge. Was
3.2.2. Ortsfremde Besucher (von der B506 kommend) werden nicht auf die geforderte
Geschwindigkeit achten, was zu einer erhöhten Unfallgefahr durch parkende Autos und
querende Fußgänger (Kinder!!) führt
3.2.3 Die Gefahr steigt für die Kinder der Grundschule, des Kindergartens und der
weiterführenden Schulen wegen fehlender Ampeln an Schule und Kindergarten (Kinder
nutzen auch ausserhalb der Schulzeit die Spielmöglichkeiten und die Turnhalle hinter der
Schule). Wir fordern weitere verkehrsberühigende Massnahmen zum Schutze der Kinder
und Fussgänger.
3.2.4. Die Zufahrt über die Schallemicher Strasse (aus Odenthal kommend) ist viel zu eng
und sehr schlecht ausgebaut. Ortsfremde fahren auf der engen, kurvenreichen und
unübersichtlichen Strecke nicht angemessen. Hierdurch ergibt sich eine erhöhte Unfallgefahr
wegen der ortsfremden Besucher.
3.2.5. Busse können nur über die B 506 und anschliessend über die Schallemiecher Strasse
zu dem geplanten Parkplatz fahren. Dies birgt auf dem Teilstück Eikamp-Parkplatz ein
erhöhtes Unfallrisiko, da die Strasse nicht für Begegnungsverkehr zwischen Bussen und
PKW ausgelegt ist. Hier müssen Ausweichbuchten geschaffen werden.
(Durchführungsvertrag)
3.3. Kramerhof
3.3.1. Die Zufahrt über Kramerhof ist zu eng. Es muss 100% sichergestellt werden, dass die
Zufahrt zum Hochseilgarten über Kramerhof nicht möglich ist, nur Verbotsschilder sind nicht
ausreichend.
3.3.2. Es muss 100% sichergestellt werden, dass Parken in Kramerhof nur für Anlieger
möglich ist (nur Verbotsschilder sind nicht akzeptabel)
3.3.3. Die Zufahrt der Mitarbeiter, Betreiber, Rettungsfahrzeuge durch Kramerhof birgt ein
erhöhtes Unfallrisiko für die Einwohner insbesondere die Kinder. Eine Tempo 6 km/H Zone
mit Bodenwellen oder Umfahrungen muss eingerichtet.
3.4. Oberscheid
3.4.1. Die Zufahrt über Oberscheid ist zu eng. Es muss 100% sichergestellt werden, dass die
Zufahrt zum Hochseilgarten über Kramerhof nicht möglich ist, nur Verbotsschilder sind nicht
ausreichend.
3.4.2. Es muss 100% sichergestellt werden, dass Parken in Oberscheid nur für Anlieger
möglich ist (nur Verbotsschilder sind nicht akzeptabel)
3.4.3. Die Zufahrt der Mitarbeiter, Betreiber, Rettungsfahrzeuge durch Oberscheid birgt ein
erhöhtes Unfallrisiko an der Kreuzung und der Hofausfahrt in Oberscheid für die Einwohner
insbesondere die Kinder. Eine Tempo 6 km/H Zone mit Bodenwellen oder Umfahrungen
muss eingerichtet werden. Bisher wurde auf Eigeninitiative der Oberscheider Hindernisse
und ein “Tempo 30″ Schild aufgestellt.
Die Sicherheit der Einwohner und Kinder in Oberscheid ist nicht sichergestellt.

4. Parkplatz und Zuwegung
4.1 Parkplätze sind nicht ausreichend vorhanden. 78 Parkplätze sind zu wenig für maximale
Auslastung an Wochenenden und Feiertagen (die Rede ist von 360 Personen -> 180 bis 200
Kfz).
4.2. Der Wanderparkplatz in Eikamp wird auch von Besuchern des Hochseilgartens belegt
falls der geplante Parkplatz besetzt ist, dies ist nicht tragbar.
4.3. Der Parkplatz wird auch für Busse ausgerichtet sein (Anlage eines Wendeplatzes, PKWStellplätze
werden für vorangemeldete Busse gesperrt).
Wo können nicht angemeldete Busse wenden und parken wenn der Parkplatz voll ist?
Werden diese Besucher wieder abgewiesen? Oder wird auf den Parkplatz in Eikamp
verwiesen, wo anschliessend der Transfer wieder durch Oberscheid erfolgen kann, da man
die Karten ja schon am Parkplatz kaufen konnte.
4.4 Erhebliches Unfallrisiko entsteht auf der Schallemicher Strasse in dem Bereich des
Parkplatzes durch ein- und ausfahrende PKW und vor allem durch langsamen Bussen, da
hier Tempo 100 erlaubt ist, und die Parkplatzausfahrt (von Eikamp kommend) hinter einer
lang gezogenen, schlecht einsehbaren Linkskurve liegt. Besonders an Sonn- und
Feiertagen, wenn der meiste Besucherverkehr zu erwarten ist, fahren insbesondere
Motoradfahrer mit hoher Geschwindigkeit durch diese Kurve am Parkplatz vorbei.
4.5. Der Ticketverkauf erfolgt laut Planer nur hier am Parkplatz?
Das bedeutet, dass 1 Mitarbeiter hier den ganzen Tag vor Ort sein muss. Dies scheint
unrealistisch. Es muss im Durchführungsvertrag vorgeschrieben werden, dass Tickets nur
am Parkplatz verkauft werden dürfen.
4.6. An Dorfveranstaltungen (Maifest, Kirmes, Sportfest, etc.) wird es zu massiven Verkehrsund
Parkprobleme kommen.
4.7. Behindertenparkplätze sind auf der Anlage nicht vorgesehen. Was machen Familien mit
Behinderten? Dürfen die nicht in den Hochseilgarten? Dies widerspricht dem
Gleichstellungsgesetzt.
4.8. Die Zuwegung zum Hochseilgarten über die angedachte Brücke ist für Familien mit
Kinderwagen nicht zur Benutzung geeignet. Müssen diese dann den Umweg über
Oberscheid machen? Zumal soll die geplante Parkplatzvariante ja den Besucherstrom von
Oberscheid fernhalten. Dies wird hiermit nicht sichergestellt.
4.9. Diese Annahme des Betreibers, dass das Unfallrisiko in einem Klettergarten nur minimal
sei, ist haltlos und rein hypothetischer Art. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
Rettungsfahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit durch Oberscheid oder Kramerhof fahren
müssen. Auch wenn dies nur selten passiert. Daher sind Ausweichbuchten notwendig.

5. Sicherheit
5.1. Da der Hochseilgarten nicht eingezäunt ist müssen Sicherheitsvorkehrungen getroffen
werden, welche die Kinder und Jugendliche davon abhalten den Hochseilgarten außerhalb
der Öffnungszeiten auszuprobieren?
5.2. Wie wird die Brand- und Feuergefahr im Wald und auf den Zuwegen abgewendet?
(Durchführungsvertrag)
5.3. Wie wird das Rauchverbot im Wald und auf den Zuwegen umgesetzt und sichergestellt?
(Durchführungsvertrag)

6. Lärmbelästigung
Lärm entsteht durch die 40 prozentzige Zunahme des Verkehrs auf der Schallemicher
Strasse, durch die Seilrutschen und Kletteraktivitäten im Park, durch schreiende und
kreischende Kletterer. Durch die exponierte Lage wird der Schall extrem stark in die
umliegenden Wohngebiete übertragen “nur” 250 Meter entfernt.
TÜV Gutachten fraglich!!!
Die Seilrutsche ist zu laut, schreiende Kletterer-Seilrutsche darf nicht gebaut werden!!
Diese Annahme ist vielleicht auf der technischen Ebene relevant, aber die Kletterer werden
mit Gekreische und schrillen Rufen diese Seilrutschen benutzen, was zu einer massiven
Lärmbelästigung der Anwohner und der vorhandenen Tierwelt führt (Exponierte Lage mit
extremer Schallübertragung)
….wird noch ergänzt…

7. Landschafts- und Naturschutz
Der Standort ist aufgrund seiner Abgeschiedenheit, seiner herausragenden landschaftlichen
Schönheit ungeeignet. (Steile Hänge, typische Kuppelbewaldung, Wechsel von
charakteristischen Prägungen des Bergischen Landes wie Grünland, Laubwald, tief
eingeschnittene Siefen auf vergleichsweise beengtem Raum).
Die Landschaft erfährt eine völlige Veränderung durch eine untypische Nutzungsart in einem
Buchen- Kuppelwald. Der Wanderer und Naherholung Suchende möchte im Naturpark
Bergisches Land die Natur wie sie sich hier in besonders prägender und anschaulicher
Weise darstellt, erfahren und erleben können.
7.1. Das gewohnte erwartbare Landschaftsbild wird visuell durch den Klettergarten und die
weite Einsehbarkeit verletzt. Besonders durch die über die Wiese laufende 125 Meter Lange
Seilrutsche „Flying Fox“, den ebenfalls ausserhalb des Waldes verlaufenden „Flying Fox
Parcour“ und die ausserhalb des Waldes errichteten Team Parcours. Diese extreme
Veränderung bzw. Verschandelung des Landschaftsbildes muss untersagt werden. Diese
oben beschriebenen „vermeintlichen Attraktionen“ haben nichts mit einem Naturerlebnis, wie
es von den Betreibern beschrieben wird zu tun und dürfen daher nicht genehmigt werden.
7.2. Die Charakteristika und Besonderheiten des Standorts (Hochfläche und gleichzeitig
kühle feuchte Siefen) verleihen ihm eine höchste Bedeutung beispielsweise für
Fledermausvorkommen, sowie eine Vielzahl von Vogelarten, Insekten, Amphibien und
Reptilien. Der Aufschreckungs- und Vergrämungsgrad ist aufgrund der Abgeschiedenheit
des Gebiets und der ausgezeichneten Deckungs- und Fluchtmöglichkeiten zur Zeit
vergleichsweise gering.
7.3. Das abgelegene Gebiet, das von unter Naturschutz stehenden Bachläufen des
Gewässersystems Scherfbachtal gesäumt wird, verliert seine Funktion als Rückzugs- und
Brutgebiet für die Vogelwelt.
7.4. Die tägliche gewollte kontinuierliche Beunruhigung und Lärmbelästigung durch die
Besucher des Hochseilgartens wird sich negativ auf den vorhandenen Tierbestand
auswirken, insbesondere auf die Fledermausarten.
7.5. Altbäume bieten den Fledermäusen, Waldkäutzen und Spechten Schutzräume und
Nistmöglichkeiten. Zudem stellen sie für todholzbewohnende Insekten einen Lebensraum
dar.
7.6. Einige alte Buchen und Kirschbäume stellen für Wildbienen eine wichtige
Nahrungsquelle dar.
7.7. Eine natürliche Verjüngung des Buchenkuppelwaldes würde durch den regen
Besucherverkehr gestoppt werden.
….wird noch ergänzt…

8. Flora, Fauna und Artenschutz
8.1. Die Zoologische Bestandserhebung der Universität Duisburg-Essen liegt zur Zeit nur als
Entwurf vor. Die Beobachtung der Tiere im Rahmen einer faunistischen Untersuchung in der
Zeit von Oktober bis April/Mai reicht nicht aus, um die Auswirkungen der geplanten
Maßnahmen feststellen zu können. Notwendig ist eine Bearbeitungszeit von mindestens 2
Jahren. Mit einer Frühjahrsbegehung als Zusatz zu einer Herbstbegehung ist es an diesem
sensiblen Standort nicht getan.
Auf einer Fichte im östlichen Plangebiet wurde ein Greifvogelhorst festgestellt, der aller
Voraussicht nach einen Mäusebussard beheimatet. Zur Verifizierung dieser Einschätzung
sind jedoch weitere Untersuchungen im Frühjahr notwendig. -> 3 Milanpärchen sind hier
beheimatet
Fledermäuse wurden im Gebiet festgestellt; hinsichtlich der Arten und des potentiellen
Besatzes der Nistkästen sind ebenfalls im Frühjahr weitere Untersuchungen durchzuführen.
….wird noch ergänzt…

9. Rückbaupflicht
Was ist nach dem „Aus“ des Hochseilgartens? Es muß vertraglich festgelegt werden, dass
sämtliche Baumassnahmen (Parkplatz, Wege, Kanal, Parlplätze in Kramerhof, etc.)
zurückgebaut werden (Durchführungsvertrag).
Es darf auch keine andere Nutzung ermöglicht werden.
Der Betreiber hat für die Kosten des Rückbaus eine Bürgschaft zu hinterlegen, damit die
Kosten nicht dem Steuerzahler zu lasten gelegt werden.

10. Sonstige Bedenken
Wie verträgt es sich, dass ein Gewerbegebiet mit täglicher Nutzung in 10 Monaten direkt an
ein Naturschutzgebiet angrenzt?
Ein Hochseilgarten ist ein Gewerbe und muss als solches in ein Gewerbegebiet
Wertverlust der umliegenden Grundstücke und Häuser in Eikamp, Schallemich, Oberscheid
und Kramerhof!!
Einkommensverlust durch Mieterabwanderung!!! -> Mietwohnungen sind nicht mehr oder nur
zu geringeren Mieten zu vermieten!!
Warum soll der Hochseilgarten gerade in Oberscheid gebaut werden? Es gibt in der
Umgebung schon mehrere Hochseilgärten z.B. Tagungshotel Maria in der Aue,
Wermelskirchen, Brühl, Oberhausen, Köln, Lindlar Freilichtmuseum, etc.)
Dort stimmt die Infrastruktur im Gegensatz zu Oberscheid!
Minderung der Jagdpacht durch Abwanderung des Wildes
Was ist die rechtliche Grundlage, dass eine Privatperson auf dem eigene Grundstück eine
Attraktion errichten darf, welche die angrenzenden Nachbarn in Ihrer Privatsphäre stört und
auch deren Existenzgrundlage entzieht? (Lärmbelästigung, Mietausfall, Wertminderung von
Haus und Grundbesitz).
Warum werden den Investoren nicht bessere Alternativen in Odenthal aufgezeigt (z.B.
Märchenwald in Altenberg, etc.)?

Mit freundlichen Grüßen

Kai Dehler Johannes Kumpf
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender

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