Untersuchungen zum Hochseilklettergarten Odenthal widersprüchlich – RBN fordert mehrjährige Artenschutzstudien, vom 22.09.2008
alex 23. September 2008
Aus Sicht des Artenschutzes kann und darf nach Auffassung des (Rheinisch)-Bergischen Naturschutzvereins der Odenthaler Gemeinderat dem Antrag, im Buchenkuppenwald oberhalb von Oderscheid einen gewerblichen Hochseilklettergarten einzurichten, nicht stattgeben. Inzwischen liegen für die morgige Sitzung widersprüchliche Aussagen von Experten vor – was, so der RBN, es zwingend erforderlich macht, keine Entscheidung zu treffen, sondern über einen mehrjährigen Zeitraum zu beobachten und zu prüfen, inwieweit die festgestellten Fledermausvorkommen dauerhaft im Gebiet leben. Noch vor wenigen Tagen hat die Fledermausexpertin Mechthild Höller aus Leverkusen das Vorkommen einiger nach EU-Recht besonders geschützten Fledermausarten im Bereich des Buchenwaldes festgestellt. „Wenn bei Untersuchungen im Frühjahr bzw. Frühsommer diese Erkenntnisse nicht gewonnen wurden, ist es um so wichtiger, hier Sicherheit durch weitere Studien im nächsten Jahr zu erhalten“, fordert der RBN-Vorsitzende Mark vom Hofe, der an den Ergebnissen von Frau Höller keinen Zweifel hegt, „da sie über viele Jahre die Fledermausvorkommen gerade im vorderen Bergischen Land beobachtet und eine ausgewiesene Fachfrau ist!“
Der RBN weist entschieden darauf hin, dass gerade das EU-Artenschutzrecht bei vielen Planungen eine entscheidende Rolle spielt und wie etwa die Bechsteinfledermaus oder der Wachtelkönig Autobahnprojekte aufhielt bzw. zu großflächigen Umplanungen veranlasste. „Darüber sollten sich auch die Investoren in Odenthal klar sein!“
Außerdem verweist der RBN noch einmal entschieden auf die einstimmigen Voten im Landschaftsbeirat des Rheinisch-Bergischen Kreises; nicht nur Naturschützer hätten erhebliche Bedenken gegen die vorgelegte Planung geäußert, sondern besonders auch Landwirte, Jäger und Forstexperten. „Diese Argumente einfach wegzuwägen zugunsten eines gewerblichen Freizeitangebots an entlegenster Stelle, ist schon äußerst verwunderlich. Zählt das Urteil von Fachleuten so wenig?“
Gez.
Mark vom Hofe
RBN-Vorsitzender